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Wenn Haus- oder Fachärzte (z.B. Kinderärzte,
Gynäkologen, Internisten, Orthopäden, Neurologen,
Hals-Nasen-Ohrenärzte) Therapie als Heilmittel
verordnen, werden die Kosten von den Krankenkassen,
Berufsgenossenschaften oder anderen Kostenträgern
übernommen.

Kinder und Jugendliche sowie chronisch Erkrankte
sind entsprechend der gesetzlichen Regelungen
von der Zuzahlung ausgenommen.

Sollten die Kosten für Therapien, Kurse o.a. nicht
von einem Kostenträger übernommen werden, sprechen Sie uns bitte an, damit wir gemeinsam
eine geeignete Lösung für Sie finden können.