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Auf meine Erfahrung als Fachanwalt für Erbrecht bei der Aufteilung des Erbes können Sie bauen!


Ihr Anwalt,
wenn der Streit ums Erbe vor Gericht muss

§1

Prozesserfahrung im Erbprozess:
Seit rund 20 Jahren mit der Führung von Erbprozessen regelmäßig beauftragter Anwalt kann ich heute sagen: Der Wunsch, das Erbe möge harmonisch geteilt werden, ist fast immer vorhanden. Dennoch wird später zwischen den Beteiligten häufig vor Gericht gestritten. Die Gemeinschaft der Erben als juristisches Gebilde ist im Gesetz dürftig geregelt. Die Vorschriften sind auf Auseinandersetzung geradezu angelegt. Schon deshalb hat der Erbprozess eigene Regeln. Die muss man kennen. Auf meine Prozesserfahrung bei der Aufteilung des Erbes können Sie bauen!

Ihr Anwalt,
wenn es um ihr Pflichtteil geht

§2

Prozesserfahrung im Pflichtteilsprozess:
Häufig werden von den Eltern „ungerechte“ Testamente hinterlassen. Söhne und Töchter haben aber ein Recht auf Mindestteilhabe am Erbe der Eltern, ein Recht auf ihren Pflichtteil. Den Pflichtteil müssen sie aber geltend machen. Das führt häufig zu Streit. Auf meine Erfahrung im Pflichtteilsrecht und beim Führen von Prozessen für Enterbte können Sie bauen!

Ihr Anwalt,
wenn es festzustellen gilt, wer Erbe ist

§3

Unklar formulierte Testamente machen Probleme:
Sie haben bereits ein Testament errichtet. Ihr Erbe hat später mit dem Gericht nichts zu tun? Häufig kommt es ganz anders! Jedes Testament muss nach dem Tode dem Nachlassgericht zur Eröffnung vorgelegt werden. Das überrascht viele. Unklarheiten im Testament verzögern den Vorgang, können in Einzelfällen sogar dazu führen, dass übergangsweise ein Verwalter für das Vermögen des Verstorbenen eingesetzt werden muss, der aus dem Nachlass bezahlt wird. Ist aber zwischen den Erben erst einmal Streit entbrannt, dauert er oft viele Jahre und beschäftigt die Gerichte über mehrere Instanzen. Es gibt Möglichkeiten das zu verhindern. Setzen Sie auf meine Erfahrung und mein juristisches Können bei Testamentsgestaltung und Testamentsauslegung.

Ihr Anwalt,
wenn es um die professionelle Regulierung Ihres Nachlasses geht

§4

Ich werde von verschiedenen Nachlassgerichten regelmäßig damit beauftragt Nachlässe von Verstorbenen als gerichtlich bestellter Nachlasspfleger zu sichern und zu verwalten. Dass verschafft mir einen reichen Erfahrungsschatz für die Regulierung von kompletten Nachlässen. Häufig ermittle ich in diesem Zusammenhang auch die Erben und führe ihnen so dass verwaltete Vermögen zu. In der Regel erstelle ich für sie auch die Erbschaftssteuererklärung. Nutzen Sie mein Know-how der Regulierung ihres eigenen Nachlasses!

Testaments­vollstrecker
(zertifiziert nach DVEV)

Zu meinen Aufgaben gehört es auch, regelmäßig als Testamentsvollstrecker tätig zu sein. Diese Tätigkeit führt zur Aufteilung des Nachlasses ganz nach dem Willen des Verstorbenen, der dies im Rahmen seines Testamentes angeordnet hat. Hier bin ich als der "verlängerte Arm" des Verstorbenen ganz in dessen Sinne tätig.

Zur DVEV

§5

Schiedsrichter
(der Dt. Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V.)

Als Geschäftsstellenleiter der deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. ist es mir möglich als Schiedsrichter tätig zu sein. Hierdurch kann ein öffentliches Streitverfahren vor einem Zivilgericht, welches oft jahrelang dauert und dessen Ausgang oftmals ungewiss ist, vermieden werden. Streit in der Familie kann so diskret unter Ausschluss der Öffentlichkeit beigelegt werden. Dies führt in der Regel auch zu Kosteneinsparungen!

Zum Dt. Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V.

§6

Ihr Berater bei der Gestaltung der Unternehmens­nachfolge

An der Universität Mannheim wurde das Zentrum für Unternehmensnachfolge (e.V.) gegründet, dessen Gründungsmitglied ich bin. Gerade die Unternehmensnachfolge stellt ein schwieriges Spezialgebiet der Nachfolgeplanung dar. Eigenes Wissen und das Wissen der Kollegen mit denen ich gut vernetzt bin, hilft dem Mandanten hier den richtigen Weg zu erkennen und umzusetzen.

Zum Zentrum für Unternehmensnachfolge (e.V.)

§7

Ihr Berater in internationalen Erbrechtsfällen

Ich bin Mitglied im Institut für Erbrecht (e.V.) Das Institut für Erbrecht ist eine europaweite Vereinigung von Spezialisten auf dem Gebiet des internationalen Erb- und Erbschaftssteuerrechts. Durch das Netzwerk von nationalen und auch internationalen Erbrechtspezialisten ist eine kompetente Beratung sowohl im Inland als auch im Ausland möglich. Nutzen Sie hier meine gute Vernetzung für ihren grenzüberschreitenden Erbfall.

Zum Institut für Erbrecht (e.V.)

§8

Aus Überzeugung - ehrenamtliches Engagement in der Ökumenischen Hospiz­bewegung Düsseldorf-Süd e.V.

Als Fachanwalt für Erbrecht kenne ich die Sorgen und Nöte der Menschen, wenn sie an ihre letzte Lebensphase denken, aus der vertraulichen anwaltlichen Beratungssituation heraus recht genau. Die Menschen sehnen sich nach einem angstfreien und selbstbestimmten Leben in der letzten Phase ihres Lebens. Hierfür bedarf es Netzwerke der Hilfe und Fürsorge für sterbenskranke Menschen. Hier zu helfen, mich einzubringen und im Rahmen meiner Möglichkeiten auch in der Öffentlichkeit einzustehen für die Interessen und Belange des Vereins, ist mein Ziel und die Motivation meines Engagements.

Zum Ökumenischen Hospiz­bewegung Düsseldorf-Süd e.V.

§9